Wichtige Informationen zum Thema Honig und Lebensmittelrecht

Jede Imkerei, die Honig in den Verkehr bringt, gilt als Lebensmittelunternehmen und ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde zu melden und registrieren zu lassen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den einschlägigen EU-Verordnungen sowie nationalen gesetzlichen Regelungen.

Das bedeutet konkret:

  • Jeder Imker – unabhängig davon, ob Hobby, Nebenerwerb oder Beruf – muss seinen Betrieb anmelden.
  • Die Meldung muss aktuell gehalten werden.
  • Es besteht eine Mitwirkungspflicht gegenüber den Behörden, z. B. bei Kontrollen oder Probenahmen.

In der Vergangenheit wurde dieses Thema teilweise weniger streng gehandhabt. Aktuell ist jedoch eine zunehmende Sensibilisierung der Behörden festzustellen, sodass insbesondere auch Freizeitimker stärker in den Fokus rücken.

 

Zur Unterstützung stellen wir Ihnen auf unserer Website:

Diese Unterlagen können heruntergeladen und direkt an die zuständige Behörde übermittelt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Peter Leuer, den Obmann für QM und Zertifizierung.